Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Die Digitalisierung stellt neue Anforderungen an die öffentliche Verwaltung. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen wünschen sich ein breites Angebot an Onlinediensten, einfache Antragsprozesse und kurze Bearbeitungszeiten. Sie wünschen sich einen Service, den sie aus anderen Lebensbereichen gewohnt sind und gleichzeitig mehr Transparenz über die Bearbeitung ihrer Anliegen.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Die Modernisierung von Registern ist ein essenzieller Bestandteil dafür, den Bürgerinnen und Bürgern schnelle und nutzungsfreundliche Verwaltungsleistungen anbieten zu können. Der Aufwand bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen soll für Bürgerinnen und Bürger insgesamt minimiert werden.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, investierten Bund, Länder und Kommunen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 massiv in den Ausbau von digitalen Angeboten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Die geschaffenen Angebote bieten langfristig jedoch nur dann einen Mehrwert, wenn sich die Behörden auch hinter den Eingabemasken ihrer Onlineformulare vernetzen.

Darum müssen Behörden – wenn es die Arbeitsprozesse und den Service der Verwaltung verbessert und es dem Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern entspricht –  in der Lage sein, Daten untereinander auszutauschen. Im Steuerungsprojekt Registermodernisierung schaffen das BMI, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen nun die notwendige technische und organisatorische Infrastruktur zur Vernetzung. Sie werden dafür durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde unterstützt.

Vorteile für Bürgerinnen und Bürger

Angaben bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen sollen künftig nicht immer wieder erneut von Bürgerinnen und Bürgern gemacht werden müssen, wenn diese bereits an anderer Stelle der Verwaltung vorliegen. Auch Nachweise, wie z. B. die Meldebescheinigung oder die Geburtsurkunde müssen nicht jedes Mal beigefügt werden. Vielmehr wird die Behörde mit dem Einverständnis der betroffenen Person auf diese Informationen bzw. Nachweise selbst zugreifen können. Hierdurch sollen auch die verwaltungsinternen Bearbeitungszeiten stark reduziert werden. Ein 2017 durch den Normenkontrollrat erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Bürgerinnen und Bürger durch eine Modernisierung der Registerlandschaft jährlich bis zu 84 Mio. Stunden Zeit bei der Interaktion mit Behörden sparen könnten.

(leer) Vorteile der Registermodernisierung Quelle: BVA

Überblick über die Daten behalten

Das RegMoG sieht die Einführung des sog. Datenschutzcockpits vor, über welches sich die Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu ihren übermittelten Daten zwischen öffentlichen Stellen unter Nutzung der Identifikationsnummer anzeigen lassen können. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich für die Nutzung des Datenschutzcockpits bei der öffentlichen Stelle, die das Datenschutzcockpit betreiben wird, registrieren. Mit dem Datenschutzcockpit können sich die Bürgerinnen und Bürger die entstandenen Datenübermittlungen digital und unkompliziert anzeigen lassen. Hierunter fallen folgende Informationen: Bezeichnung der Behörde, Art der Leistung, Definition der Daten sowie der entsprechende Grund der Abfrage. Auf diese Weise wird die entsprechende Transparenz bei der digitalen Abwicklung von Verwaltungsprozessen gewährleistet.

Zensus

Registerbasierter Zensus – aktuell und ohne viel Aufwand.

Mit der statistischen Erhebung des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.

Eine modernisierte Registerlandschaft mit einem registerübergreifenden Identitätsmanagement kann außerdem die Kosten und Aufwände für den Zensus mindern. Insbesondere würden bislang notwendige Direktbefragungen der Bürgerinnen und Bürger entfallen. Im Rahmen eines registerbasierten Zensus würden Bevölkerungszahlen sowie weitere Merkmale anhand der Informationen aus verschiedenen Registern der öffentlichen Verwaltung ermittelt.

Voraussichtlich ab 2025 müssen laut EU-Vorgaben geokodierte Bevölkerungszahlen jährlich nach Brüssel übermittelt werden. Wenn die be­nötigten Daten re­gis­terbasiert und nicht mehr manuell erhoben werden, ent­fallen Be­fragung­en bspw. weitgehend. Hierdurch könnten je durchgeführtem Zensus ca. 600 Mio. Euro gespart werden.