Die E-Akte Bund
Um diese Herausforderungen zu meistern verabschiedete der Bundestag im Jahr 2013 das E‑Government-Gesetz (EGovG) zur Förderung der elektronischen Verwaltungsarbeit in den Bundesbehörden. Ein Kernelement stellt hierbei die Einführung der elektronische Akte (E‑Akte Bund) dar.
Was ist eine elektronische Akte (E-Akte)?
Unter einer E‑Akte ist eine nachvollziehbare, strukturierte Ablage zu verstehen, die alle aktenrelevanten Dokumente enthält.
Eine Komponente ist die Bereitstellung eines Basisdienstes für die gesamte Bundesverwaltung, der E‑Akte Bund. Die Entscheidung im Vergabeverfahren für die E‑Akte Bund fiel im November 2017.
Was ist die E-Akte Bund?
Die E-Akte Bund ist ein integrierter Basisdienst zur elektronischen Aktenführung. Sie ist ein zentraler Dienst im Rahmen der IT-Dienstekonsolidierung. Grundlage bildet eine strukturierte Ablage zur ordnungsgemäßen Aktenführung. Zusätzlich stellt die E-Akte Bund Funktionalitäten zur Zusammenarbeit und zur Unterstützung von Vorgangsbearbeitung und Fachverfahren bereit.
Welche Vorteile ergeben sich unter anderem durch die E-Akte Bund?
- Bearbeitung ohne Medienbrüche.
- Leichter Zugang zu Informationen und Vorgängen.
- Ressourcenschonendes Arbeiten.
- Verfügbarkeit von Schriftgut jederzeit und ortsunabhängig.
- Verkürzung von Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten.
Die E-Akte Bund wurde seit Ende 2018 sequenziell in fünf Pilotbehörden eingeführt. Seit dem Jahreswechsel 2020 wird die E-Akte Bund in den weiteren Bundesbehörden eingeführt.
Die Maßnahme E-Akte Bund stellt zudem zentrale, standardisierte Unterstützungsangebote bereit. In diesem Kontext erarbeitet das E-Akte Team des Beratungszentrums des Bundes mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zentrale organisatorische Maßnahmen. Erfahren Sie mehr über die Maßnahme E-Akte Bund auf den Seiten des BMI.
Weitere Informationen zur E-Akte Bund finden Sie auf diesen Seiten: