Information zur Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt
Im Zuge der Umsetzung der zweiten Stufe der Familienkassenreform endete mit Inkrafttreten von Artikel 4 des Jahressteuergesetz 2022 die Sonderzuständigkeit der Bundesfamilienkasse zum 28. Februar 2022. Zum 1. März 2023 übernimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld. Auf Grund der nicht mehr vorhandenen Zuständigkeit stehen die bisherigen Informationen der Bundesfamilienkasse, die Antragsvordrucke, Kontaktdaten und Ansprechpartner nicht mehr zur Verfügung. Mit Ihren Anliegen und Fragen wenden Sie sich bitte fortan an den für Sie zuständigen Zentralen Kindergeldservice bei der Bundesagentur für Arbeit in Magdeburg:
FamilienkasseZentraler Kindergeldservice
39157 Magdeburg
Die telefonische Erreichbarkeit wird Ihnen Anfang März seitens der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt.
Darüber hinaus können Sie sich mit Ihren Anträgen und Mitteilungen auch unmittelbar online an die BA wenden. Das gesamte Online-Angebot zum Kindergeld und weitere Informationen sind im Internet unter der Rubrik "Kindergeld online" auf der Seite www.familienkasse.de abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.