Beratung im Drei-Partner-Modell

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Sie möchten Ihr Projektvorhaben über einen Berater-Rahmenvertrag realisieren? Im Drei-Partner-Modell (3PM) unterstützen, beraten und begleiten wir Sie gerne auf diesem Weg! Haben Sie bereits einen konkreten Beratungsbedarf oder wollen Sie sich allgemein informieren? Nutzen Sie unser Informationsangebot und finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Services im Drei-Partner-Modell

Rahmenverträge

Diese Beratungsthemen werden im Drei-Partner-Modell (3PM) über Rahmenverträge angeboten

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Beauftragung

So funktioniert die Beauftragung im Drei-Partner-Modell (3PM)

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Beraterinnen und Berater

So finden Sie die geeignete Beratung

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Service

Ihr Mehrwert im Drei-Partner Modell (3PM)

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Ihre Fragen

Sie möchten gerne im Drei-Partner-Modell beraten werden und fragen sich:

Wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen zu

Projektanbahnung - Der Weg zum Projekt

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Projektdurchführung - Das Projekt läuft, aber...

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Projektende - Das Projekt könnte abgeschlossen werden, aber...

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Im Drei-Partner-Modell (3PM) können abrufberechtigte Bundesbehörden Beratungsleistungen aus Rahmenverträgen abrufen. Das 3PM beim BVA bietet seit 2005 abrufberechtigten Bundesbehörden über Berater-Rahmenverträge Beratungsleistungen an. Rahmenverträge des Beschaffungsamtes des BMI bieten die Grundlage des Abrufs im 3PM. Im 3PM stehen Rahmenverträge zu strategischen und organisatorischen Themen zum Abruf im Drei-Partner-Modell zur Verfügung. Das 3PM bietet einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Rahmenverträgen. Beratungsleistungen über Rahmenverträge  im 3PM können ohne vorherige Ausschreibung genutzt werden. Das 3PM steuert den  administrativen und vertraglichen Teil des Leistungsabrufs. Das 3PM als Teil des Beratungszentrums des Bundes unterstützt und begleitet Bundesbehörden in Beratungsprojekten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bva.bund.de/3pm.