Einige Formulare stehen Ihnen im Format FFW (FormsForWeb) zur Verfügung. Häufige Fragen zum Umgang mit den Formularen finden Sie in den FAQ des Formular-Management-Systems.
Für Beamtinnen und Beamte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben oder in das Ausland abgeordnet sind, besteht ein Beihilfeanspruch nach § 3 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). In unserem Merkblatt erhalten Sie Antworten auf Fragen, die für mitausreisende Ehepartnerinnen/Ehepartner bzw. Lebenspartnerinnen/Lebenspartner von besonderem Interesse sein können.
Für 2024 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen der Ehepartnerin/Lebenspartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteuerbescheid 2022 maßgeblich.