Fachliche Fragen zur Beihilfe - App
Wer kann die App nutzen?
Die Beihilfe-App kann grundsätzlich von allen beihilfeberechtigten Personen genutzt werden, deren Beihilfebearbeitung durch das BVA erfolgt. Eine Übersicht aller freigeschalteten Behörden finden Sie in der Beihilfe-App auf der Seite "Registrierung", indem Sie den Link "freigeschaltete Behörden" aufrufen.
Wie erfahre ich, welche Beihilfestelle für mich zuständig ist?
Die Beihilfe wird an 13 Standorten in ganz Deutschland bearbeitet. Weitere Informationen zu Ihrer zuständigen Beihilfestelle finden Sie hier
Kann ich die App auch für meinen ersten Beihilfeantrag nutzen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Die App ist nur für Personen freigegeben, die bereits in unserem Abrechnungssystem erfasst sind oder aus einem anderen Abrechnungssystem einer Bundes-Beihilfestelle in unser Abrechnungssystem migriert wurden. Ihren ersten Antrag als Beihilfeberechtigter des Bundes müssen Sie bitte in Papierform stellen.
Registrierung: Wo finde ich meine Beihilfenummer für die Anmeldung?
Sie finden Ihre Beihilfenummer auf Ihrem Beihilfebescheid im Geschäftszeichen (GZ) sowie auf der zweiten Seite des Bescheides oben hinter Personalnummer.
Die Nummer kann unterschiedlich sein:
GZ: BMU/1352647 - 12345/2018
Aktive Bedienstete und Versorgungsempfänger der Bundeswehr geben als Beihilfenummer die Personenkennziffer (PK) an (ohne Status und Bindestriche sowie des vorangestellten Geschäftszeichens):
GZ: BWH 2 / 010100M12345
Bitte geben Sie aus den Beispielen nur den hervorgehobenen Teil der Personalnummer bzw. Personenkennziffer ohne den vorangestellten Text des Aktenzeichens ein.
Anträge einreichen: Ab wann kann ich meinen Beihilfeantrag über die App stellen?
Die Beihilfe-App steht grundsätzlich nur beihilfeberechtigten Personen zur Verfügung, die von den Beihilfestellen des BVA betreut werden.
Als Beihilfeempfänger werden Sie vor dem Start zeitnah durch Ihre Behörde informiert. Als Versorgungsempfänger erfolgt diese Information mit dem Beihilfebescheid. Zudem finden Sie die Informationen auch auf dieser Website.
Anträge einreichen: Für welche Anträge und Schriftstücke kann ich die App nutzen?
Mit der Beihilfe-App ist die Beantragung von Aufwendungen möglich. Daher können mit der App Rechnungsbelege einschließlich der dazugehörigen ärztlichen Verordnungen eingereicht werden, die ansonsten mit dem Beihilfeantrag bei Krankheit und Geburt an die Beihilfestelle geschickt werden.
Ein Erstantrag Beihilfe muss immer mittels Beihilfeantrag bei Krankheit und Geburt in Papierform gestellt werden. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Anschrift oder Bankverbindung) sind ebenfalls mit diesem Antrag oder den entsprechenden Anlagen schriftlich mitzuteilen.
Eine Beihilfe zu pflegebedingten Aufwendungen kann ebenfalls mit der App beantragt werden. Das Pflege-Antragsformular muss nur bei erstmaliger Beantragung von Pflegeleistungen vollständig ausgefüllt abfotografiert werden. Gehen Sie bitte im Startmenü auf die Kachel Pflegeantrag. Im darauffolgenden Untermenü können Sie durch Setzen eines Häkchens die Maske für Häusliches Pflegegeld aktivieren, um dieses über die App zu beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Pflichtfelder (rot umrahmt) ausgefüllt werden müssen. Sofern Sie nur Pflegeaufwendungen mit Rechnungsbelegen einreichen wollen, so überspringen Sie bitte dieses Menü mit Klicken auf Weiter.
Auf der nächsten Seite können Sie in gewohnter Weise die Fotofunktion der App nutzen um weitere Pflegaufwendungen geltend zu machen oder nur Pflegerechnungen vorzulegen.
Bei Beantragung von Auslandsaufwendungen mit der App ist immer die Anlage Ausland auszufüllen, abzufotografieren und in der App zu versenden. Wenn ausländische Aufwendungen nicht in einem EU-Mitgliedsstaat entstanden sind und im Krankheitsfall über 1.000 Euro betragen, müssen die Ortsüblichkeit und Angemessenheit ausländischer Aufwendungen im Zusammenhang mit dienstlichen Auslandsaufenthalten durch eine hierzu befugte Stelle im Ausland bestätigt werden. Bitte beachten Sie hierzu im Vordruck die Erläuterungen bei Nutzung der Beihilfe-App im Ausland.
Bei Beantragung von Kosten, die durch einen Unfall mit Schadensersatzansprüchen gegen Dritte entstanden sind, ist immer die ausgefüllte Anlage Körperverletzung mit der App zu fotografieren und zusammen mit den betreffenden Belegen einzureichen.
Allgemeine Anfragen zur Beihilfefähigkeit oder die Anforderung von Bescheinigungen sind bitte vorrangig schriftlich an die Beihilfestelle zu richten.
Anträge einreichen: Meine Daten haben sich geändert, kann ich dies über die App ändern?
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, wie z. B. Anschrift oder Bankverbindung, müssen anlassbezogen mitgeteilt werden. Auch bei Mitteilung über die App ist immer das Formular "Beihilfeberechtigte Person" zu nutzen.
Wenn sich Angaben der Ehepartnerin/des Ehepartners bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners ändern, teilen Sie diese bitte mit dem Formular "Ehepartner/in / Lebenspartner/in" mit.
Anträge einreichen: Wird mein Beihilfebescheid über die App versendet?
Sofern Sie sich zusätzlich erweitert authentifiziert haben, erhalten Sie ihren Beihilfebescheid in elektronischer Form als PDF-Dokument in unterschiedlichen Bereitstellungsphasen zum Download bereitgestellt.
Wie lange kann ich meinen elektronischen Bescheid abrufen?
Zur Bekanntgabe wird ihr elektronischer Bescheid für zehn Tage zum Download bereitgestellt. Nach erfolgreicher Bekanntgabe bleibt Ihnen der Bescheid für ein Jahr zum wiederholten Download verfügbar.
Was sind die Bereitstellungsphasen bei einem elektronischen Bescheid?
Aufgrund der Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Vorgaben bei elektronischen Bescheiden in der Beihilfe-App ist es erforderlich, diesen Bescheid in unterschiedlichen Bereitstellungsphasen zum Download bereitzustellen.
Zur Bekanntgabe des elektronischen Bescheids wird in einer ersten Bereitstellungsphase dieser für zehn Tage zum Download bereitgestellt. Die Bekanntgabe wird durch einen Abruf des elektronischen Bescheids erwirkt.
Sofern Ihnen ein Abruf in diesem Zeitfenster nicht möglich sein sollte, wird Ihnen der Bescheid einmalig für eine wiederholte Bereitstellungsphase für weitere zehn Tage zur Verfügung gestellt. Sollte während der beiden Bereitstellungsphasen kein Abruf des elektronischen Bescheids erfolgen, wird die Bereitstellung beendet und es erfolgt eine ersatzweise Zustellung eines Papierbescheids.
Wurde während einer der beiden Bereitstellungsphasen durch den Abruf des elektronischen Bescheids seine Bekanntgabe erwirkt, bleibt dieser Bescheid für ein Jahr in der App für einen wiederholten Download verfügbar.
Kann ich meinen elektronischen Bescheid mehrfach herunterladen?
Sie können Ihren elektronischen Bescheid nach einem erfolgten Erstabruf für ein Jahr beliebig oft herunterladen.
Was passiert, wenn ich meinen Bescheid lösche?
Mit Löschen des Bescheides wird dieser im internen Speicher Ihrer Beihilfe-App gelöscht. Sofern die Bereitstellungsdauer des Beihilfebescheides noch nicht abgelaufen ist, können sie diesen erneut herunterladen. Ist die Bereitstellungsdauer des Beihilfebescheides abgelaufen, ist ein Abruf nicht mehr möglich. In diesem Fall ist der Bescheid weiterhin über Ihre Beihilfestelle verfügbar, eine standardmäßige, nachträgliche Bereitstellung von Bescheiden ist allerdings nicht vorgesehen.
Wird beim Löschen der Antragsdaten auch mein elektronischer Bescheid gelöscht?
Nein, ihr Bescheid ist weiterhin im internen Speicher der Beihilfe-App verfügbar. Um den Bescheid dauerhaft zu archivieren, speichern Sie diesen bitte zusätzlich außerhalb der Beihilfe-App auf Ihrem Rechner ab.
Anträge einreichen: Wie ist der Bearbeitungsstatus meines Antrags?
Wenn Ihr Antrag erfolgreich übermittelt werden konnte, wird Ihnen der Status "Antrag eingereicht" angezeigt. Ihr Antrag liegt damit der Beihilfestelle vor. Nach Bearbeitung des Beihilfeantrags ändert sich dieser Status in "Bescheid liegt vor".
Kann die App auch im Ausland genutzt werden?
Ja, die App kann grundsätzlich von jedem registrierten Nutzer in nahezu allen ausländischen Staaten genutzt werden.
Was ist bei der Übermittlung ausländischer Belege zu beachten?
Für Beihilfeanträge, die ausländische Belege beinhalten, ist zusätzlich das Formularblatt "Ausland" auszufüllen, abzufotografieren und dem Beihilfeantrag hinzuzufügen. Ausführliche Informationen zu ausländischen Belegen finden Sie im Online-Formularblatt "Ausland", indem Sie sich die weiteren Erläuterungen anzeigen lassen.
Kann ich die App noch nutzen, wenn ich zu einer Behörde wechsle, die nicht vom BVA betreut wird?
Sollte die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes für Ihre Beihilfeangelegenheiten enden, können Aufwendungen, die innerhalb des Zeitraumes der Zuständigkeit der Beihilfestelle des Bundesverwaltungsamtes entstanden sind, bis zum Erreichen der gesetzlichen Ausschlussfrist über die Beihilfe-App eingereicht werden.
Wieso sehe ich meine Archiv-Daten nicht, wenn ich eine Neuinstallation der Beihilfe App durchgeführt habe oder weitere Endgeräte eingebunden habe?
Bei einer Neuinstallation der Beihilfe-App werden die Belege und die Kommentare zu den Anträgen von Ihrem Gerät gelöscht, lediglich eine Antragshülle mit Ihrer Antrags-ID und Antragsdatum bleiben erhalten. Bei einem Update der Beihilfe-App auf eine neue Version bleiben Ihre alten Archiv-Daten im Archiv erhalten.
Bei Anschaffung eines neuen Endgeräts oder der Nutzung eines weiteren Endgeräts (z. B. Tablet, iPad, weiteres Mobiltelefon) für die App Beihilfe-Bund stehen Ihnen die Archiv-Daten der zuvor versandten Beihilfeanträge ebenfalls nicht mehr zur Verfügung, Ihnen werden jedoch die Antragshüllen mit der Antrags-ID und dem Antragsdatum wieder zur Verfügung gestellt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Anträge aus dem Archiv nicht auf neue oder weiteren Endgeräten, oder bei einer Neuinstallation der Beihilfe-App, erneut zur Verfügung gestellt werden.
Wonach richtet sich die Widerspruchsfrist, wenn mir der Bescheid elektronisch bereitgestellt wurde?
Die Widerspruchsfrist beginnt einen Tag nach erfolgtem Erstabruf des Bescheids.
Kann ich meinen Beihilfe-App Account löschen?
Über den Menüeintrag "Einstellungen" gelangen Sie in das Untermenü mit dem Button "Benutzer-Zugang löschen", wo Sie den Löschprozess starten können. Bitte beachten Sie, dass eine Löschung Ihrer Registrierung in der Beihilfe-App unwiderruflich ist. Ihre Daten aus dem Antrags-Archiv und Ihre elektronischen Bescheide gehen unwiederbringlich verloren und können nicht wieder hergestellt werden. Eine erneute Registrierung ist ohne Wartezeit in der Beihilfe-App möglich.
Technische Fragen zur Beihilfe-App
App-Funktionalität: Wo bekomme ich die App?
Die App wird ausschließlich im Google Play Store für Android-Systeme und im Apple App Store für iOS zum Download bereitgestellt.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die App ausschließlich über den Google Play Store bzw. den Apple App Store herunterzuladen. Alle anderen Quellen sind nicht authorisiert und bergen ein erhebliches Sicherheitsrisiko wie beispielsweise Schadsoftware, die auf Ihr Endgerät gelangen könnte.
App-Funktionalität: Welche Betriebssysteme unterstützen die App?
Die App wird von den Betriebssystemen iOS ab Version 15.0 und Android ab Version 6.0 unterstützt.
Warum kann die Nutzung der Beihilfe-App mit meinem Huawei Smartphone zu Problemen führen?
Aufgrund fehlender Google-Lizenzen können Huawei Nutzer grundsätzlich die Beihilfe-App nicht auf ihrem Smartphone nutzen. Hierauf hat die Beihilfestelle keinen Einfluss! Einige ältere Huawei Smartphones sind unter Umständen davon nicht betroffen.
Warnung: Die Beihilfe-App Bund wird für Android-Geräte nur im Google Play Store angeboten. Es werden abgewandelte Versionen der Beihilfe-App in anderen App-Stores für Huawei Geräte angeboten. Diese sind nicht authorisiert und können zu Schäden an ihrem Smartphone führen.
Registrierung: Welche E-Mail Adresse kann ich bei der Registrierung angeben?
Die Beihilfebeantragung ist grundsätzlich keine dienstliche Angelegenheit. Daher verwenden Sie bei der Registrierung bitte Ihre private E-Mail Adresse. Beschäftigte von Behörden, die ausdrücklich während der Dienstzeit die Beihilfestellung zulassen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Eine E-Mail Adresse kann nur einmal für die Registrierung in der Beihilfe-App vergeben werden. Es ist nicht möglich die selbe E-Mail für die Registrierung von verschiedenen beihilfeberechtigten Personen zu benutzen.
Registrierung: Was muss ich bei fehlgeschlagener Registrierung beachten?
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die aktuelle Version der Beihilfe-App installiert haben.
Erscheint die Fehlermeldung "Bitte überprüfen Sie Ihre Beihilfenummer und Ihr Geburtsdatum", prüfen Sie bitte Ihre Eingaben auf die richtige Schreibweise. Sie finden Ihre Beihilfenummer auf Ihrem Beihilfebescheid.
Sollte eine Registrierung trotz korrekter Eingabe weiterhin nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beihilfestelle. Bei technischen Problemen wird Ihr Anliegen an den technischen Support weitergeleitet.
Kennwort: Welche Regeln gelten für das Kennwort?
Ein Kennwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein. Darin müssen mindestens eine Ziffer, ein Großbuchstabe und ein Kleinbuchstabe enthalten sein.
Kennwort: Ich habe mein Kennwort vergessen.
Starten Sie die App und klicken auf "Kennwort vergessen". Nach kurzer Zeit erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Dieser Link führt Sie auf eine Webseite, auf der Sie Ihr Kennwort ändern können. Unmittelbar danach können Sie sich mit dem neuen Kennwort in der App anmelden.
Gibt es eine maximale Anzahl der pro Antrag zu übermittelnden Fotos / Belege?
Ja, es können maximal 20 Aufnahmen einem Beihilfeantrag beigefügt werden. Fertigen Sie bitte von jeder Seite eine eigene Aufnahme an, das Zusammenfassen mehrerer Seiten auf einer Aufnahme führt zur Unleserlichkeit und kann nicht bearbeitet werden. Achten Sie bitte darauf, mehrseitige Rechnungen nicht auf mehrere Beihilfe-Anträge zu verteilen.
Was muss ich in Zusammenhang mit der Aufnahme von Fotos bzw. Rechnungsbelegen beachten?
Erstellen Sie für jeden Beleg ein eigenes Foto, da die Daten ansonsten nicht verarbeitet werden können.
Wenn mehr als ein Beleg fotografiert werden soll, gehen Sie bitte auf das Kamerasymbol und fotografieren Sie die weiteren Belege nach und nach. Erst wenn alle Belege einzeln fotografiert wurden, ist der Button „weiter“ zu betätigen.
Bitte achten Sie bei der Fotoaufnahme Ihrer Belege darauf, dass ausreichend Licht vorhanden ist, keine Schatten auf dem Beleg sichtbar sind und der Beleg sich deutlich vom Hintergrund abhebt. Sofern Sie die automatische Fotoaufnahme der App aktiviert haben, werden Sie beim Finden des richtigen Abstands und der richtigen Ausrichtung mittels eingeblendeter Anweisungen unterstützt. Nachdem Sie ein Foto erstellt haben, wird Ihnen die Möglichkeit angeboten, den richtigen Fotoausschnitt zu wählen. Die App schlägt Ihnen dafür Kanten vor, die Sie an den Ausschnitt anpassen können. Bei manueller Einzel- oder Serienaufnahme haben Sie die Möglichkeit direkt nach der Aufnahme das Foto zuzuschneiden.
Im Anschluss an das Zuschneiden können Sie unter "Prüfen & Absenden" das Foto auf Lesbarkeit hin überprüfen. Tippen Sie dazu auf die Voransicht des Fotos. Das Foto öffnet sich im Vollbild und Sie können mit zwei Fingern das Foto vergrößern und sich vergewissern, dass die Daten lesbar sind.
Bitte beachten Sie: Schlechte Fotografien führen dazu, dass der Beleg nicht bearbeitet werden kann.
Wenn Sie versuchen mehrere Rechnungen auf einem Bild darzustellen, sind diese nicht lesbar und müssen von Ihrer Beihilfestelle entsprechend neu angefordert werden.
Wie kann ich meine Fotos zuschneiden?
Bei manueller Einzel- oder Serienaufnahme haben Sie die Möglichkeit direkt nach der Aufnahme das Foto zuzuschneiden. Sofern Sie die automatische Aufnahmefunktion aktiviert haben, unterstützt die App Ihre Aufnahmen durch die Einblendung von Anweisungen und eines Rahmens. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Fotos nach Aufnahme in der Galerieansicht zuzuschneiden.
Wie kann ich PDF-Dokumente in der Beihilfe-App verwenden?
Unter der Funktion "Beihilfe beantragen" haben Sie die Möglichkeit über den Button "Ordner-Symbol", PDF-Dokumente von Ihrem Smartphone in die Beihilfe-App zu importieren.
PDF-Import über Sharing Funktion:
Sie können aus anderen Apps heraus PDF-Dateien mit der Beihilfe Bund App teilen. In der Beihilfe Bund App öffnet sich daraufhin ein Dialog. Dort wählen Sie aus, um welchen Antragstyp (Beihilfeantrag oder Pflegeantrag) es sich handelt. Die App wechselt anschließend in die entsprechende Galerie-Ansicht.
Wenn zuvor aus einer anderen App heraus ein PDF an die Beihilfe Bund App geteilt wurde, findet folgender Ablauf in der Beihilfe App Bund statt:
Option 1:
Die App-nutzende Person ist bereits in der Beihilfe App angemeldet.
Es öffnet sich ein Fenster mit folgendem Inhalt, wo je nach Antragsart der Button „Beihilfe“ oder „Pflege“ zu wählen ist. Dementsprechend wird das PDF entweder in die Galerie des Pflegeantrags oder in die Galerie des Beihilfeantrags importiert. Wenn der Import der PDF-Datei erfolgreich abgeschlossen wurde, erscheint eine Hinweismeldung: „Import der Daten erfolgreich. Sie stehen nun in der Antragsgalerie zur Verfügung“.
Wenn der Import der PDF-Datei nicht erfolgreich war, wird eine der folgenden Meldungen angezeigt:
- Bei Erreichen der Beleggrenze: „Es konnten keine oder nicht alle Seiten importiert werden, da das Limit von #Limit der Belege# überschritten wurde. Bitte prüfen Sie den Import in der Antragsgalerie“.
- Bei schlechter Qualität der PDF: „Die Belege #Seitenzahl der betroffenen Belege# in diesem PDF-Dokument sind in einer zu geringen Auflösung hinterlegt. Bitte scannen Sie dieses Dokument erneut in einer höheren Auflösung und versuchen Sie es erneut.“ (Der Filter unterdrückt die Weitergabe von PDF, wenn die Auflösung von 600x900 Pixel unterschritten wird).
- Bei allen anderen Fehlerszenarien: „Es konnten keine oder nicht alle Seiten importiert werden. Bitte prüfen Sie den Import in der Antragsgalerie und starten Sie diesen ggf. neu.“
Option 2:
Die App-nutzende Person ist nicht angemeldet. Sie muss sich nach dem Öffnen der Beihilfe App anmelden (ggf. registrieren). Sobald die Anmeldung erfolgreich war, erfolgt der beschriebene Prozess in Option 1.
Option 3:
Die letzte Sitzung in der Beihilfe App wurde aufgrund von Inaktivität beendet. Die App-nutzende Person erhält einen Hinweis, dass seine Sitzung beendet wurde und muss sich erneut in der Beihilfe App anmelden: Nach erfolgreicher Anmeldung startet der in Option 1 beschriebene Prozess.
App-Funktionalität: Kann ich bereits existierende Bilder von Belegen hochladen oder muss ich zwingend jeden Beleg erneut fotografieren?
Das Einbinden bereits erstellter Belege ist möglich, sofern es sich um Dokumente im PDF-Format handelt. Über den Button "Ordner-Symbol“ können Sie PDF-Dokumente von Ihrem Smartphone in die Beihilfe-App importieren.
App-Funktionalität: Warum sehe ich den Inhalt meiner Archiv-Anträge nicht mehr?
Der Inhalt der Archiv-Anträge befindet sich nur auf dem Gerät, von dem er abgesandt wurde. Wird der Inhalt der Archiv-Anträge von dem Gerät gelöscht, automatisch nach dem erfolgreichen Übertragen oder manuell selektiv, können die Inhalte aus Sicherheitsgründen nicht mehr in der App angezeigt werden. Die fotografierten Belege werden auch gelöscht, wenn die App deinstalliert wird.
Die App funktioniert nicht, an wen kann ich mich wenden?
Im Falle von technischen Störungen werden Sie von der Beihilfe-App auf eine Störungsseite weitergeleitet. Dort finden Sie weiterführende Informationen zur einer vorliegenden Störung, sowie eine regelmäßige Aktualisierung. Sie brauchen in diesem Fall Ihre Beihilfestelle nicht kontaktieren, da diese keinen Einfluss auf die Störungsbeseitigung nehmen kann.
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Beihilfe-App haben, obwohl keine Störungen vorliegt, kontaktieren Sie bitte Ihre Beihilfestelle.
Datenschutz und Gerätesicherheit: Was kann ich tun, um mein Android-Smartphone abzusichern?
Aktivieren Sie Google Play Protect auf Ihrem Gerät: Neben einem Antivirenschutz bietet Google Play Protect die Möglichkeit Ihr Gerät bei Verlust aufzufinden oder es per Fernzugriff zu sperren. Im Extremfall ist es sogar möglich per Fernzugriff alle Daten auf dem Gerät zu löschen, um einen Zugriff zu verhindern.
Installieren Sie nur Software aus bekannten Quellen: Sie sollten auf Ihrem Gerät nur Software-Pakete aus Quellen installieren denen Sie vertrauen. Installationspakete die außerhalb von offiziellen App Stores vertrieben werden, sind nicht authorisiert.
Verschlüsseln Sie Ihr Dateisystem: In den Einstellungen Ihres Android-Gerätes besteht die Möglichkeit Speicher und SD-Karte zu verschlüsseln, so dass ein potentieller Angreifer Ihre Daten nicht ohne Weiteres auslesen kann.
Nutzen Sie eine sichere Bildschirmsperre: Sichern Sie Ihr Smartphone mit Entsperrmuster, Code, Fingerabdruck oder Face-ID.
Installieren Sie System-Software-Updates zeitnah: Hin und wieder liefert Ihr Gerätehersteller Updates für Ihr Gerät. Häufig sind darin auch Sicherheitsupdates enthalten. Installieren Sie diese also möglichst zeitnah! Überprüfen Sie die geforderten Berechtigungen von anderen Apps bei Installation und bei Updates.
Datenschutz und Gerätesicherheit: Was kann ich tun, um mein iPhone abzusichern?
Aktivieren Sie die Funktion "Mein iPhone Suchen" in den Einstellungen: Über die iCloud können Sie Ihr Geräte bei Verlust orten, sperren oder löschen.
Richten Sie eine sichere Bildschirmsperre per Code, Face-ID oder Touch-ID ein: Wenn Sie einen Zugangscode auf Ihrem iPhone gesetzt haben, werden alle Daten auf dem Gerät automatisch sicher verschlüsselt.
Installieren Sie System-Updates zeitnah: Die von Apple vertriebenen System-Updates beinhalten häufig auch Sicherheitsmaßnahmen. Daher sollten Sie diese zeitnah installieren. Prüfen Sie bei Neuinstallation oder Updates von anderen Apps, ob die geforderten Berechtigungen wirklich benötigt werden.
Datenschutz und Gerätesicherheit: Wer schützt meine Daten auf dem Smartphone?
Ihre Daten werden in der Beihilfe Bund-App in einem gesicherten Bereich des Smartphones gespeichert. Andere Apps haben darauf keinen Zugriff. Die App selber braucht nur den Zugriff auf die Kamera, es können keine bereits erstellten Bilder (aus der Galerie) in einen Antrag eingefügt werden. Die erstellten Bilder werden nicht in der Galerie gespeichert, sondern nur in der App. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit die Bilder nach erfolgreicher Übermittlung manuell oder automatisch zu löschen. Der Zugriff auf die App erfolgt mittels Benutzername und Passwort. Diese können im gesicherten Bereich des jeweiligen Betriebssystems gespeichert werden, Voraussetzung dafür ist eine aktivierte Bildschirmsperre.
Da das Smartphone ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist, empfehlen wir Ihnen die Option "Antragsdaten automatisch nach Übermittlung löschen" zu aktivieren. Dadurch werden die Bilder und Kommentare zu einem Antrag automatisch gelöscht, die Antrags-ID und das Datum der Einreichung bleiben erhalten. Das Löschen wirkt sich nicht auf die Bearbeitung Ihres Antrages aus.
Für die sonstige Sicherheit Ihres Smartphones sind Sie selbst verantwortlich. Bitte schützen Sie Ihr Smartphone vor unerlaubtem Zugriff und achten Sie darauf, dass Ihre Bildschirmsperre (PIN oder Kennwort) nicht ausspioniert wird.
Weiter Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen zum Datenschutz im jeweiligen App Store.
Bekannte Probleme: Warum wird das Einreichen meines Antrags nicht abgeschlossen?
Bitte halten Sie die App im Vordergrund, während die Übertragung läuft. Wenn die App minimiert wird, kann eine Übertragung nicht abgeschlossen werden.
Bitte achten Sie auch darauf, eine stabile und ausreichend leistungsfähige Internetverbindung zu verwenden. Zudem können parallele Vorgänge, wie z. B. Downloads, App-Updates oder aktive VPN-Verbindungen auf dem Smartphone die Übertragung einschränken.
Ich habe eine Benachrichtigung bekommen, dass mein App Antrag nicht hochgeladen werden konnte, was muss ich tun?
Sofern noch nicht geschehen, stellen Sie bitte den Beihilfe-Antrag erneut. Der unvollständige Beihilfe-Antrag wird nach 30 Tagen systemseitig gelöscht. Im Archiv der Beihilfe-App können Sie über "Archiv synchronisieren" die Übersicht aktualisieren.
Mein unvollständiger Antrag wurde im Archiv nach 30 Tagen nicht gelöscht. Was muss ich tun?
Damit der unvollständige Antrag aus dem Archiv gelöscht wird, muss im Archiv über den Button "Archiv synchronisieren" aktiv die Löschung angestoßen werden.
Anträge einreichen: Welche Zeitzone gilt bezüglich der Widerspruchsfrist?
Die Beihilfe-App zeigt je Antrag im Archiv die lokale Zeit (Datum / Uhrzeit) entsprechend der Einstellungen in Ihrem Gerät. Bitte beachten Sie, dass für die Fristwahrung die deutsche Zeitzone maßgeblich ist.
Bekannte Probleme: Warum ist meine Sitzung unmittelbar nach dem Login abgelaufen?
Bitte kontrollieren Sie die Datums- und Zeiteinstellungen auf Ihrem Smartphone.
Wir empfehlen, die Zeiteinstellungen automatisch aus dem Netzwerk zu beziehen.
Bekannte Probleme: Warum zeigt die Archiv-Ansicht das Ladesymbol zu spät oder gar nicht?
Bitte warten Sie einen Moment, bis Ihre bereits übermittelten Anträge angezeigt werden.
Bekannte Probleme: Warum erscheint beim Absenden des Antrags über die Schaltfläche "Antrag absenden" die Fehlermeldung "FEHLER, bitte versuchen Sie es später noch einmal"?
Die Fehlermeldung tritt vermehrt seit dem Update auf die App-Version 1.2.7 auf, wenn Sie sich zuvor per Fingerabdruck angemeldet haben. Bitte beenden Sie Ihre aktuelle Sitzung und melden sich von der App ab. Bitte nutzen Sie bei der Neuanmeldung nicht Ihren Fingerabdruck, sondern geben Sie Ihr Kennwort manuell ein.
Bekannte Probleme: Wieso sehe ich meinen Kommentar zu meinem Beihilfeantrag nicht mehr?
Derzeit kann es vereinzelt vorkommen, dass Kommentare, die im hellen Modus geschrieben wurden, im Dark Mode nicht mehr sichtbar sind (dieses Verhalten ist Handy-Typ abhängig).
Zudem ist zu beachten, dass Sie während Sie einen Kommentar schreiben, die App nicht schließen dürfen. Sollten Sie die App geschlossen haben, ist der Kommentar nach dem Neustart der App nicht mehr vorhanden.
Bekannte Probleme: Wieso wird die App Beihilfe Bund bei meinem iOS Gerät nicht automatisch im Darkmode angezeigt?
Bei iOS Geräten (z. B. beim iPhone 8 und 11) wird nach der Umstellung auf den Darkmode, die App nicht unmittelbar im Dark Mode angezeigt. Die App muss erst komplett geschlossen und neu aufgerufen werden (Ab- und erneute Anmeldung).
Wann und wofür benötige ich die Geräteinfo?
Im Falle von Supportanfragen, die für die Bearbeitung von Support-Anfragen notwendig sind, werden folgende Informationen angezeigt: „Gerätemodell“, „Betriebssystemversion“ und „Beihilfe App-Version“. Mit Hilfe des Untermenüs „Geräteinformation“ wird auch einem unbeholfenem App-Nutzer die Möglichkeit gegeben, auf einfachem Wege die korrekten Geräteinformationen in Erfahrung zu bringen. Diese Informationen werden lokal auf dem Gerät ermittelt und innerhalb der Beihilfe-App zur Anzeige gebracht, eine automatisierte Weiterleitung dieser Informationen (z.B. an die Fachkomponente) ist nicht vorgesehen.
Wieso wird mein Account nach einem Jahr Inaktivität gelöscht?
Ein automatisierter Prozess löscht inaktive App-Nutzer-Konten der Beihilfe-App. Der Prozess wird gestartet,
1.) 365 Tage nach erfolgreicher Registrierung, wenn kein weiterer Login vorgenommen wurde, oder
2.) 365 Tage nach dem letzten Login, wenn niemals ein Antrag gestellt oder ein Bescheid bereitgestellt wurde, oder
3.) Wenn sowohl der letzte Login als auch die Löschung eines Antrags oder Bescheids aus der Datenbank der Fachkomponente mindestens 365 Tage zurückliegen.
Sobald der Prozess startet, wird dem App-Nutzer eine entsprechende Mitteilung per E-Mail zugesandt. Nach Bereitstellung der E-Mail hat der App-Nutzer die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen durch einen Login den Löschprozess abzubrechen, sodass der App-Nutzer-Account unverändert verfügbar bleibt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Login, wird nach Ablauf ebendieser das entsprechende App-Nutzer-Konto in derselben Art und Weise deaktiviert, wie es bei einer durch den App-Nutzer selbst vorgenommenen Löschung des App-Nutzer-Kontos geschieht (Überschreibung der im System hinterlegten E-Mail-Adresse). Alle Daten werden unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung des Kontos ist nicht vorgesehen.
Wenn nach Ablauf der Frist das App-Nutzer-Konto im System deaktiviert wurde, erfolgt eine Mitteilung per E-Mail an den App-Nutzer.
Nach Löschung des Benutzer-Accounts besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Neuregistrierung.
Fragen zur erweiterten Authentifizierung
Was bedeutet erweiterte Authentifizierung?
Mit der erweiterten Authentifizierung werden Ihnen künftige Bescheide elektronisch bereitgestellt. Sie können die elektronischen Bescheide herunterladen und - abhängig von dem ausgewählten Tool (PDF-Viewer) - teilen (speichern, drucken, versenden). Die erweiterte Authentifizierung kann jederzeit über die Beihilfe-App widerrufen werden.
Warum erhalte ich trotz erweiterter Authentifizierung keinen elektronischen Bescheid?
Ein elektronischer Bescheid wird nur bereitgestellt, wenn die Antragstellung über die Beihilfe-App erfolgt ist. Ist das nicht der Fall und Sie haben den Antrag per Post eingereicht, wird kein elektronischer Bescheid erzeugt.
Ist dies nicht zutreffend, konnte Ihnen der elektronische Bescheid vermutlich nicht eindeutig zugeordnet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre zugehörige Beihilfestelle.
Warum kann ich meinen elektronischen Bescheid nicht herunterladen?
Der elektronische Bescheid wird in unterschiedlichen Bereitstellungsphasen zum Download für bis zu einem Jahr bereitgestellt. Nach Ablauf der Bereitstellung ist ein Download des Bescheids nicht mehr möglich.
Warum kann ich den elektronischen Bescheid in der App nicht mehr aufrufen?
Elektronische Bescheide können nur für einen beschränkten Zeitraum zum Download angeboten werden. Nach Beendigung der Bereitstellung ist ein Download nicht mehr möglich. Wann die Bereitstellung Ihres Bescheids ausläuft, können Sie dem Bescheidstatus in der Beihilfe-App entnehmen.
Wie erhalte ich meine PIN zur erweiterten Authentifizierung?
Sie erhalten die PIN zur erweiterten Authentifizierung mit ihrem ersten Beihilfebescheid, der aufgrund eines zuvor über die Beihilfe-App eingereichten Beihilfeantrags erstellt wurde.
Wie kann meine PIN zur erweiterten Authentifizierung aussehen?
Ihre PIN ist immer achtstellig. Sie kann sich aus kleinen Buchstaben, großen Buchstaben, Sonderzeichen und Zahlen zusammensetzen. Die PIN kann mit einem Sonderzeichen beginnen oder enden.
Wie lange ist meine PIN gültig?
Die PIN ist im Regelfall 28 Tage gültig. Für im Ausland beschäftigte Beihilfeberechtigten und Versorgungsempfänger ist die PIN aufgrund der verlängerten Postlaufzeiten 40 Tage gültig.
Ich habe mehrere PIN erhalten. Welche nutze ich zur erweiterten Authentifizierung?
Sie können jede gültige (noch nicht aktivierte) PIN, die Sie über Ihren Beihilfebescheid erhalten haben, zur erweiterten Authentifizierung verwenden. Eine PIN ist 28 Tage gültig und kann genau einmal aktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass jeder Account (E-Mail-Adresse) eine eigene PIN erhält. Der betreffende Account geht aus der PIN-Information im Beihilfebescheid hervor.
Ich möchte keinen Papierbescheid mehr. Was kann ich tun?
Für erweitert authentifizierte App-Nutzer entfällt der bislang aus verwaltungsrechtlichen Gründen erforderliche, zusätzliche Versand eines Papierbescheids für App-Anträge, die ab dem 15.11.2021 mit der App-Version 1.4.0 gestellt werden.
Ich möchte keinen elektronischen Bescheid mehr. Was kann ich tun?
Um die elektronische Bereitstellung von Bescheiden zu beenden, müssen Sie die erweiterte Authentifizierung widerrufen. Der Wideruf der erweiterten Authentifizierung ist über die Beihilfe-App vorzunehmen.
ACHTUNG: Mit Widerruf haben Sie keinen Zugriff mehr auf Bescheide in der Beihilfe-App. Bitte sichern Sie diese außerhalb der Beihilfe-App, bevor Sie die erweiterte Authentifizierung widerrufen!
Kann ich mich nach Widerruf der erweiterten Authentifizierung erneut erweitert authentifizieren?
Ja, nach Widerruf ist eine erneute erweiterte Authentifizierung mit dem nächsten Beihilfebescheid möglich. Nach Widerruf der erweiterten Authentifizierung enthält Ihr Bescheid wieder eine PIN-Information. Voraussetzung ist die vorangegangene Antragstellung per Beihilfe-App.
Ich habe ein neues Gerät (Handy, iPad) erhalten. Muss ich mich erneut erweitert authentifizieren?
Nein, eine erneute erweiterte Authentifizierung ist nicht erforderlich. Die erweiterte Authentifizierung ist nicht geräteabhängig. Bitte beachten Sie, dass abgerufende Bescheide nur im internen Speicher des jeweiligen Gerätes, mit dem der Abruf erfolgte, abgelegt werden und dort verfügbar sind. Sie können allerdings die elektronischen Bescheide herunterladen und - abhängig von dem ausgewählten Tool (PDF-Viewer) - teilen (speichern, drucken, versenden).
Ich habe mehrere Geräte, aber sehe den Bescheid nur auf einem Gerät?
Der Bescheid wird in der Beihilfe-App des Gerätes, mit dem der Abruf des Bescheides erfolgte, abgelegt. Sie können den Bescheid aber mit jedem beliebigen Gerät erneut herunterladen, so dass Ihnen der Bescheid auch auf diesem Gerät zur Verfügung steht. Alternativ können Sie den bereits heruntergeladenen Bescheid teilen (z. B. speichern, drucken, versenden).
Mein Beihilfebescheid enthält keine PIN?
Beihilfebescheide in Papierform mit PIN-Informationen erhalten Sie ausschließlich, wenn Sie noch nicht erweitert authentifiziert sind und die Antragstellung über die Beihilfe-App erfolgte.
Wenn Sie bereits erweitert authentifiziert sind, erhalten Sie Ihre Beihilfebescheide ohne PIN-Information. Des Weiteren enthalten Beihilfebescheide, die aufgrund von Papieranträgen erstellt wurden, keine PIN-Informationen, auch dann nicht, wenn Sie die Beihilfe-App installiert haben.
Warum kann ich den Bescheid nicht in der App öffnen, obwohl mir dieser in der Übersicht "Bescheide" angezeigt wird?
Um einen Bescheid öffnen zu können ist ein PDF-Viewer erforderlich, der im App Store / Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Empfehlungen bzw. Beratungen zu PDF-Viewern leisten können.