Ausländisches Recht

Im Bereich von Familien- und Erbrechtsangelegenheiten oder auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind oft Fragen zu ausländischem Recht zu klären.

Was ist unsere Aufgabe?

Wir stellen Gesetzestexte zu ausländischem Recht zur Verfügung.

Zu Eheschließungen Deutscher im Ausland gibt es die Informationsschriften Deutsche Heiraten in.

Die Informationsschrift Ehegüterrecht und Eheverträge in Europa vermittelt einen Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Gegebenheiten in Europa.

Bitte beachten Sie:
Wir bieten keine telefonische, persönliche oder schriftliche Beratung an.
Unsere Auskünfte beschränken sich auf die Übersendung von rechtlichen Vorschriften.
Rechtliche Fragen sind über einen Rechtsanwalt zu klären.

Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internetauftritt www.auswaertiges-amt.de ebenfalls Informationen zu rechtlichen Fragestellungen an.

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie in diesem Fall eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an Auswandern@bva.bund.de.

Diese Seite

Stand 17.08.2018