Ansprechpartner für Grundsatzfragen zum Ausländerzentralregister
Durch Artikel 4 des Zuwanderungsgesetzes wurde dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum 01.01.2005 die Registerführung für das AZR übertragen. Das BAMF vertritt das Ausländerzentralregister in allen grundsätzlichen und fachlich-strategischen Angelegenheiten nach außen. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Institutionen sowie die Vertretung gegenüber dem BMI und die rechtliche Vertretung nach außen.
Ansprechpartner:
Bundesamt für Migration und FlüchtlingeReferat 72B
Frankenstraße 210
90461 NürnbergTelefon: +49 911 943-0
E-Mail: azr@bamf.bund.de