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Änderung der Vorlagefristen von Stellenbewirtschaftungsplänen

vom: 22.03.2010

Künftig haben Sie 14 Tage mehr Zeit, die Stellenbewirtschaftungspläne einzureichen.

Die Frist verlängert sich jeweils bis zum 15. des Folgemonats.

So muss der Stellenbewirtschaftungsplan "Dezember bis Februar" künftig nicht mehr bis 28. Februar vorliegen, sondern erst am 15. März.

Die neuen Vorlagefristen finden Sie auch auf den aktuell eingestellten Vordrucken der Stellenbewirtschaftungspläne.

Sollten in Ihrem Bewilligungsbescheid die bisherigen (engeren) Fristen genannt sein, so können Sie trotzdem die neuen Fristen nutzen, ohne dass dies als Auflagenverstoß gewertet wird.

Die Vordrucke können sie unter dem Punkt Formulare herunterladen.