Neuer Vordruck Zwischenverwendungsnachweis
vom: 03.03.2010
Der Vordruck zur Erstellung des Zwischenverwendungsnachweises wurde aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen.
Der Zwischenverwendungsnachweis ist am 30.04.2010 für alle Vorhaben einzureichen, die im Kalenderjahr 2009 durchgeführt wurden.
Beispiel:
Bewilligungszeitraum des Vorhabens: 01.10.2008 - 30.09.2011
Der Zwischenverwendungsnachweis für 2009 ist am 30.04.2010 fällig und bezieht sich nur auf das Haushaltsjahr 2009.
Bei Projekten, deren Träger Gebietskörperschaften sind (Gemeinden, Städte, Kreise etc.), müssen keine Zwischenverwendungsnachweise erstellt werden.
Den Vordruck können sie unter dem Punkt Formulare herunterladen.




