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Neuer Vordruck Stellenbewirtschaftungsplan

vom: 03.02.2010

Der Vordruck zur Erstellung der Stellenbewirtschaftungspläne wurde aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen.

Auf dem Vordruck zur Erstellung der Stellenbewirtschaftungspläne sind nun die einzelnen Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers und das Alter des Arbeitnehmers (Ü 50/U 50) zu vermerken. Der Vordruck dient zur besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit.

Zu den Stellenbewirtschaftungsplänen sind weiterhin die entsprechenden Nachweise vorzulegen, die die Zahlen im Stellenbewirtschaftungsplan belegen. Dies können zum Beispiel Lohnabrechnungen und Lohnjournale sein.

Aus den Unterlagen muss der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers ersichtlich sein.

Bitte vermerken Sie im Stellenbewirtschaftungsplan auch, welche Arbeitnehmer im Zeitraum des Stellenbewirtschaftungsplans neu eingetreten oder ausgeschieden sind sowie Zeiten ohne Lohnzahlung (mit Grund).

Ältere Vordrucke zur Erstellung der Stellenbewirtschaftungspläne sind ab sofort nicht mehr zu nutzen.

Wenn kein Stellenbewirtschaftungsplan vorliegt, kann keine Auszahlung der Mittel erfolgen.

Den Vordruck können sie unter dem Punkt Formulare herunterladen.