zur Startseite


Diese Seite:

Neuanträge können nicht mehr gestellt werden

vom: 14.01.2010

Für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi konnten bis zum 31.12.2009 zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze gefördert werden.

Die bis dahin beantragten Arbeitsplätze werden weiterhin durch das Bundesverwaltungsamt betreut und können längstens bis zum 31.12.2012 gefördert werden. Neuanträge für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi können nicht mehr gestellt werden.