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Bildungskredit-Flyer der KfW

Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.

Dieser Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand bewilligt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten oder Lebenspartner unabhängig.


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Zusatzinformationen

Ihr Ansprechpartner

Ansprechpartner/-innen:

Bildungskredit Hotline
Telefon: 022899-358-4492 (aus dem Ausland: +49-221-758-4492) Mo. - Do. 09:00 - 16:00 / Fr. 09:00 - 12:00
Fax: 022899 358-4850
E-MailE-Mail: bildungskredit@bva.bund.de

Adresse(n):

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Besucheranschrift: Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum, NTZ)
Bundesverwaltungsamt
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