Zelter- und PRO MUSICA-Plakette
Verleihung der Zelter- und der PRO MUSICA-Plaketten durch den Bundespräsidenten
Die Zelter-Plakette wird als Auszeichnung für Chorvereinigungen verliehen, die mindestens einhundert Jahre bestehen und sich besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des Volksliedes erworben haben.
Die PRO MUSICA-Plakette wird Vereinigungen von Musikliebhabern verliehen, die mindestens einhundert Jahre bestehen und sich in dieser Zeit besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens erworben haben.
Das Bundesverwaltungsamt ist am Verfahren zur Verleihung der Zelter- und PRO-MUSICA-Plaketten beteiligt. Es ist für die Beschaffung der Plaketten und für die Erstellung der Urkunden zuständig.
Zelter-Plakette
Die ZELTER-Plakette wurde im Jahr 1956 "als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet (Stiftungserlass vom 7. August 1956). Unter dem selben Datum sind die "Richtlinien für die Verleihung der ZELTER-Plakette" veröffentlicht, die auch das Antragsverfahren vorgeben. Sie wurden am 25. Juli 1960 ergänzt.
Antragsformulare für die Verleihung der Zelter-Plakette sind bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände e.V. (ADC), Rosenwall 16, 38300 Wolfenbüttel erhältlich; Chöre ohne Bindung an die ADC wenden sich an das für sie zuständige Kultusministerium des Landes.
PRO MUSICA-Plakette
In Ergänzung zur ZELTER-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 die PRO MUSICA-Plakette als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die um die Pflege des instrumentalen Musizierens entsprechende Verdienste erworben haben. Diese Auszeichnung, deren Antragsverfahren und Verleihungsprinzipien denen der ZELTER-Plakette vergleichbar sind, wurde erstmalig 1969 in München verliehen.
Antragsformulare für die Verleihung der PRO MUSICA-Plakette sind bei der Geschäftsstelle der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO), Rudolf-Maschke-Platz 6, 78647 Trossingen erhältlich.
Aufgabe des Bundesverwaltungsamtes
Das Bundesverwaltungsamt ist am Verfahren zur Verleihung der Zelter- und PRO-MUSICA-Plaketten beteiligt. Es ist für die Beschaffung der Plaketten und für die Erstellung der Urkunden zuständig.




