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Spätaussiedleraufnahmeverfahren

Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt. Der Gesetzgeber hat die Zahl der jährlich aufzunehmenden Spätaussiedler und Familienangehörigen auf rund 100.000 Personen festgeschrieben. Die Aufnahme dieser Personen und die Steuerung des Zuzugs sind Kernaufgaben der Abteilung III.

Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen. Das Bundesverwaltungsamt prüft im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und erteilt dann den Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.

Auch die nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers, die nicht selbst die Spätaussiedlereigenschaft besitzen, können in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden, sofern sie die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen.

Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Gleichzeitig wird im Rahmen des Registrierverfahrens das Bescheinigungsverfahren eingeleitet, für das nunmehr auch das Bundesverwaltungsamt zuständig ist.

Derzeit werden im Bundesverwaltungsamt Aufnahmeanträge für rund 30.000 Personen bearbeitet. Im Jahr 2010 wurde für 3.908 Personen ein Aufnahmeantrag gestellt. Von 1988 bis heute reisten rund drei Millionen Spätaussiedler und deren Angehörige in die Bundesrepublik Deutschland ein. Seit einigen Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang beim Zuzug zu verzeichnen. Reisten im Jahr 1990 noch deutlich über 300.000 Personen ein, so sind es seit dem Jahr 2000 wieder unter 100.000. Im Jahr 2010 waren es lediglich noch 2.350 Personen.

Kamen die Aussiedler früher vor allem aus Polen und Rumänien, kommt die überwiegende Mehrheit der Spätaussiedler heutzutage aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.


9. BVFG-Änderungsgesetz - Neue Möglichkeit der Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid eines bereits ausgereisten Spätaussiedlers

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Rainer Holzki
Telefon: 0228 99-358-4252
Fax: 0228 99-358-2892
E-MailE-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

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