Ordnungswidrigkeiten Hoheitszeichen
Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes, § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz.
Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes. Dem genannten Wappen, Wappenteilen oder der Dienstflagge des Bundes stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder bis 1.000 Euro verhängen.
Kontakt:
Telefax: 022899-358-2893
E-Mail: Kontakt
Bitte beachten Sie:
Für die Ahndung der widerrechtlichen Nutzung eines Wappens, einer Flagge oder eines anderen staatlichen Hoheitszeichens zur Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr ist das Bundesamt für Justiz die nach § 145 Markengesetz zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz.




