Informationen zum verzinslichen Darlehen
Neben dem im Regelfall zinslos zu gewährenden Darlehen nach dem BAföG wurde in der Zeit vom 01.09.1971 bis zum 31.03.1976 auch ein verzinsliches Darlehen gewährt.
Diese Darlehen werden, sofern sie in der Zeit vom 01.09.1971 bis 31.12.1975 gewährt wurden, bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens mit 4 %verzinst. Die danach in der Zeit vom 01.01.1976 bis 31.03.1976 gewährten verzinslichen Darlehen werden mit 6 % bis zur endgültigen Tilgung verzinst.
Selbstverständlich richtet sich auch hier die Rückzahlungsverpflichtung nach Ihrem Einkommen. Es gibt die Möglichkeit einer Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung, wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, Zahlungen zu leisten.
Auch die Möglichkeiten einer Stundung und einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens sind in diesem Bereich gegeben.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Hotline gerne zur Verfügung:
Hotline-Telefon:
022899 3584500
oder
0221 7584500
(aus dem Ausland: +49 221 7584500)
Konkrete Fragen, die Ihren Einzelfall betreffen, besprechen Sie bitte mit der für Sie zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter. Die in diesem Fall maßgebliche Durchwahlnummer entnehmen Sie bitte der Korrespondenz.




