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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Ein deutscher Staatsangehöriger kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Dazu ist eine schriftliche Erklärung nötig. Gewisse gesetzliche Einschränkungen sind zu beachten. Rechtswirksam ist der Verzicht allerdings nur dann, wenn die Erklärung von der zuständigen Behörde genehmigt und hierüber eine entsprechende Urkunde ausgestellt worden ist, die dem Verzichtenden ausgehändigt worden sein muss.

Fotomontage: mehrere Pässe vor deutscher FahneQuelle: BMISie können durch schriftliche Erklärung auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Durch den Verzicht dürfen Sie aber nicht staatenlos werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie neben der deutschen noch mindestens eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

Einschränkungen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen (u.a. aktive Beamte, Richter, Soldaten, Wehrpflichtige). Der Verzicht wird erst dann wirksam, wenn die Verzichtsurkunde ausgehändigt wurde.

Wenn Sie im Ausland leben, senden Sie Ihre Erklärung an das Bundesverwaltungsamt, am besten über die zuständige Deutsche Botschaft bzw. das Deutsche Konsulat. Wohnen Sie in Deutschland, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung.

Rechtsgrundlage: § 26 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Allgemeiner Auskunftsdienst

Telefon: 0228 99 358 4485

Telefax: 0228 99 358 2846

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