BVA freut sich auf die Zusammenarbeit mit der KGSt ab dem 01.01.2014

In den letzten Wochen führte der Präsident des Bundesverwaltungsamtes Christoph Verenkotte erfolgreich Verhandlungen mit Herrn Rainer Christian Beutel, Vorstand der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) mit dem Ziel einer Mitgliedschaft ab dem nächsten Jahr.

Die KGSt ist das von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragene Entwicklungszentrum des kommunalen Managements. Die KGSt finanziert sich aus den Beiträgen der Mitglieder und aus den Erlösen von besonderen Leistungen und ist somit unabhängig vom Staat und von politischen Organisationen.

Präsident des Bundesverwaltungsamtes Christoph Verenkotte mit Herrn Rainer Christian Beutel Vorstand der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement

Die KGSt befasst sich gemeinsam mit ihren Mitgliedern und für ihre Mitglieder mit den Themen Führung, Steuerung und Organisation der Kommunalverwaltung.
Zu den Leistungen und Produkten der KGSt zählen insbesondere schriftlich herausgegebenen gutachtlichen Empfehlungen und Berichte, Seminare und Fachkonferenzen zu unterschiedlichen Fachthemen sowie vielfältige Möglichkeiten zum interkommunalen Erfahrungsaustausch.

Als Mitglied bei der KGSt besteht zudem die Möglichkeit, über das KGSt-Portal die zahlreichen Publikationen (Berichte, Gutachten, etc.), aber auch Konzepte, Best-Practise-Beispiele, Prozessbeschreibungen und viele weitere Dokumente zu beziehen. Ebenfalls sind dort sämtliche Informationen zu den Veranstaltungen – Seminaren, Lehrgängen, Fachkonferenzen zu finden.

Insbesondere in den Bereichen Verwaltungsmanagement und Verwaltungsmodernisierung gibt es zahlreiche Themenfelder, die künftig von der Zusammenarbeit zwischen KGSt und BVA profitieren werden. So soll die Dienstpostenbewertung im BVA auf der Grundlage eines von der KGSt entwickelten Bewertungsverfahrens umgesetzt werden.

Weitergehende Informationen zur KGSt und zu ihrer Arbeit können der Homepage http://www.kgst.de entnommen werden. Gegebenenfalls erschließen sich hier weitere Synergieeffekte.

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Stand 17.12.2013