Führung einer Kontrollkartei über Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz (StrRehaG)
Rechtsgrundlage sind das Häftlingshilfegesetz (HHG) und das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG).
Die Entschädigung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Ausgleichsleistung oder Eingliederungshilfe. Am 29.08.2007 ist jedoch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten. Hiernach kann eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer gewährt werden, sofern sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Für die Leistungsgewährung nach dem HHG und dem StrRehaG sind unterschiedliche Behörden zuständig. Auch gelten spezielle Stichtagsregelungen.
Dem Bundesverwaltungsamt werden die Entscheidungen der zuständigen Stellen über die Gewährung von Leistungen mitgeteilt. Diese Zentralkartei wird in der Außenstelle Friedland geführt. Dort liegen derzeit mehr als 364.000 Bescheide nach dem HHG und 50.000 Bescheide nach dem StrRehaG vor. Hierzu kommen nunmehr auch die Bescheide über die monatliche besondere Zuwendung. Durch Anfragen bei der Zentralkartei werden durch Mehrfachantragstellung mögliche Doppelzahlungen vermieden.
Herr Joachim Mrugalla
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37133 Friedland
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