Die deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich: Einbürgerung – Widerruf – Aberkennung
Plakat der Ausstellung
Quelle: BVA
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für die Wiedereinbürgerung von im Ausland lebenden ehemaligen Deutschen, denen in der Zeit des Nationalsozialismus die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihren Abkömmlingen zuständig. Im Rahmen dieser staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung werden den Mitarbeitern des BVA in ihrer täglichen Arbeit die Einzelschicksale der Verfolgung durch die Behörden des "Dritten Reiches" vor Augen geführt. Die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung besteht seit 1949 (Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes). Hieraus entstand dann der Gedanke, diese Thematik mit ihrem sensiblen Inhalt einem breiteren Publikum zu zeigen. Aus vielen Originaldokumenten wurde daher diese Ausstellung zusammengestellt.
Nach der sogenannten "Machtergreifung" Hitlers am 30. Januar 1933 wurde schon bald das "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit" vom 14. Juli 1933 erlassen, um die "rassenpolitischen" Ziele durchzusetzen. Ziel der Ausbürgerungsmaßnahmen dieses Gesetzes waren die in der Weimarer Republik
eingebürgerten Juden und die im Ausland lebenden politischen Flüchtlinge. Die auszugsweise dargestellten Einzelschicksale zeigen eindringlich den nationalsozialistischen Rassenwahn und die staatliche Willkür. Die amtlichen Entscheidungen ergingen unter dem prägenden Einfluss der NSDAP nach deren Vorgaben. Die Ausstellung soll den rücksichtslosen Missbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts durch die nationalsozialistischen Machthaber aufzeigen.
Auszug aus dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933 (RGBl I, S. 480) :
§ 1: "Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 vorgenommen worden sind, können widerrufen werden, falls die Einbürgerung nicht als erwünscht anzusehen ist."
Auszug aus der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 26.07.1933 (RGBl I, S. 538) :
"Ob eine Einbürgerung als nicht erwünscht anzusehen ist, beurteilt sich nach völkisch-nationalen Grundsätzen. Im Vordergrunde stehen die rassischen, staatsbürgerlichen und kulturellen Gesichtspunkte für eine den Belangen von Reich und Volk zuträgliche Vermehrung der deutschen Bevölkerung durch Einbürgerung. […] Hiernach kommen für den Widerruf der Einbürgerung insbesondere in Betracht: a) Ostjuden […]"
Das Gesetz zielte zusammen mit dem zeitgleich geschaffenen Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens auf die Ausbürgerung der während der Weimarer Republik eingebürgerten Juden und politischen Flüchtlinge sowie auf die Beschlagnahmung ihres Vermögens ab. Insgesamt wurden mit Hilfe dieses Gesetzes ca. 40.000 Menschen ausgebürgert. Darüber hinaus verloren mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 alle über die Reichsgrenze deportierten und geflüchteten Juden ihre deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Zielgruppe der Ausstellung "Menschenschicksale" umfasst breite Kreise der Bevölkerung. Insbesondere richtet sie sich jedoch an Jugendliche, Eltern, Schulklassen und an diejenigen, die im Rahmen ihrer Bildungsarbeit Kenntnisse zur nationalsozialistischen Diktatur vermitteln.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie die Ausstellung auch in Ihrer Einrichtung zeigen möchten.
Die gesamte Ausstellung umfasst 45 Bildträger. Bei einer Größe von ca. 60 x 85 cm (DIN A1) werden ca. 45 lfd. Meter Ausstellungs- bzw. Wandfläche benötigt. Sofern keine entsprechende Aufhängevorrichtungen vorhanden sind, sind z.B. Stellwände mit einer Höhe von mindestens ca. 2 Metern erforderlich.
Der Transport und der Auf-/Abbau der Ausstellung erfolgt in der Regel durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes. Leihgebühren für die Ausstellung entstehen nicht.
Die Ausstellung "Menschenschicksale" ist auch ständig im Hauptgebäude des Bundesverwaltungsamtes zu sehen (bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit - eine Terminabsprache ist erforderlich!).
Weitere Informationen zur Gliederung erhalten Sie hier.
Herr Lothar Schulz
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+49 (0) 22899 358 4166
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