Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für den unter § 48 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG) genannten Personenkreis.
Waffenrechtliche Erlaubnisse werden erteilt an:
Darüber hinaus ist das Bundesverwaltungsamt mit der Anerkennung der Schießsportverbände nach § 15 WaffG sowie der Genehmigung der Teile der Sportordnungen der Schießsportverbände, die für die Ausführung des Waffengesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erheblich sind, nach § 15 WaffG befasst.
Hotline Waffenrechtliche Erlaubnisse
Telefon:
022899 358-9933
Fax:
022899 358-2805
E-Mail:
waffenrecht@bva.bund.de
Adresse(n):
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Referat S I 7 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
50728 Köln
Deutschland
Zuständige Organisationseinheiten