Das Bundesverwaltungsamt überführt als Versorgungsträger die in den Sonderversorgungssystemen des
erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung.
Hierzu werden den Versicherten/Anspruchsberechtigten Überführungsbescheide gem. § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG) erteilt und die mit dem Bescheid festgestellten Daten an die Rentenversicherung übermittelt.
Ferner stellt das Bundesverwaltungsamt für die Anspruchsberechtigten aus den Sonderversorgungssystemen des MdI und des MfS die für die Auszahlung von Versorgungsleistungen (Übergangsrente, Dienstbeschädigungsteilrente, Dienstbeschädigungsausgleich) und ihrer Veränderung einschließlich Beendigung der Leistungen maßgebenden Umstände des nicht in die Rentenversicherung überführten Personenkreises fest und erlässt die erforderlichen Verwaltungsakte.
Für Beschäftigte des Ministerrates (als Dienststelle – ehemals Berlin Klosterstraße), der Ministerien für Kultur sowie Gesundheitswesen (einschließlich nachgeordneter Einrichtungen und Institute dieser Ministerien) und des Staatsrates der ehemaligen DDR stellt das Bundesverwaltungsamt Entgeltbescheinigungen über bezogene Bruttoverdienste aus.
Einheitliche gesetzliche Grundlagen für alle diese Tätigkeitsbereiche sind in der jeweils aktuellen Fassung das