Springe direkt zu:
Kunstgegenstände, für die im Rahmen der Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes vom 2. September 2003 keine Nutzungsmöglichkeit besteht, werden verwertet.
Die Verwertung erfolgt durch Online-Versteigerung auf der Auktionsplattform der Bundeszollverwaltung (www.zoll-auktion.de).
Gelegentlich werden Kunstobjekte auch auf dieser Website angeboten.