Europäischer Sozialfonds (ESF)
Viele Förderprogramme werden nicht nur mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert, sondern auch mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Der ESF ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Europa. Ziel des ESF ist es, die Beschäftigungschancen der Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung zu verbessern und zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt beizutragen. Hierfür stellt der ESF gemeinsam mit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umfangreiche finanzielle Mittel bereit, um nachhaltige Förderprogramme aufzulegen und konkrete Projekte vor Ort umzusetzen. In Zahlen bedeutet dies bis zu 80 Milliarden Euro, die in der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 für Menschen in ganz Europa investiert werden.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist in der Vorbereitung von Förderprogrammen, einschließlich bei der Entwicklung und Optimierung einer elektronischen Unterstützung des Antragsverfahrens und des Berichtswesens an die EU, eingebunden. Unter anderem liegt die Verantwortung im BVA bei der Entscheidung über Förderanträge und bei der Anerkennung von Ausgaben. Zur Aufgabenwahrnehmung sind die ESF-Verwaltungsstelle (administrative Durchführung), die ESF-Bescheinigungsstelle (Finanz- und Ausgabenüberwachung) und die ESF-Prüfstelle (Kontrollaufgaben) als zuständige Organisationseinheiten eingesetzt.
Das BVA setzt seit vielen Jahren wirkungsvoll die förderpolitischen Ziele der EU und der zuständigen Bundesministerien um.

Förderperiode 2014 - 2020
Hier finden Sie alle Förderprogramme, Hinweise zu ZUWES und alle
wichtigen Rechtsvorschriften zur neuen Förderperiode.

ESF-Verwaltungsstelle
Als ESF-Verwaltungsstelle ist das Bundesverwaltungsamt für die Planung, Umsetzung und Abrechnung von Förderprogrammen
verantwortlich.

ESF-Bescheinigungsstelle
Die ESF-Bescheinigungsstelle prüft, ob die Ausgaben mit den einschlägigen gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften im Einklang stehen.

ESF-Prüfstelle
Die ESF-Prüfstelle überprüft durch stichprobenartige Untersuchungen der Zuwendungsempfänger die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die ordnungsgemäße Verwendung der ESF-Mittel.