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Zu den in diesem Themenbereich vom BVA wahrgenommenen Aufgaben zählen u.a. die Fahrgelderstattungen nach dem SGB IX. Da schwer behinderte Menschen und deren Begleitpersonen im öffentlichen Personenverkehr unentgeltlich zu befördern sind, werden die den Verkehrsbetrieben entstandenen Fahrgeldausfälle auf Antrag anteilig durch den Bund und die Länder erstattet. Soweit der Bund die Aufwendungen zu tragen hat, ist das BVA für das Erstattungsverfahren zuständig.
Detaillierte Informationen zu diesen und den anderen Aufgaben des Themenbereichs erhalten Sie über die entsprechenden Links in der linken Menüleiste.
Adresse(n):
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Bundesverwaltungsamt (Haus II)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Zuständige Organisationseinheiten