Einbürgerung

Sie leben im Ausland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Anleitungsschritte

Antragsvordruck downloaden und ausfüllen

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Antrag EB - für Personen ab 16 Jahre
  • Antrag EBK - für Personen unter 16 Jahren
  • Anlage Vorfahren (AV)
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

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Unterlagen zusammenstellen

Unterlagen zusammenstellen 

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Dies gilt sowohl für die Dokumente, die Sie betreffen, als auch die Ihrer Vorfahren (soweit erforderlich). 

Mögliche Urkunden zum Nachweis der Abstammung und Identität (soweit vorhanden) 

  • Geburtsurkunden
  • Abstammungsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Familienbücher
  • Ausländische Personaldokumente (z. B. Reisepass, Identitätskarten, Ausländerausweise)

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

 
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unseren Merkblättern.

Antragstellung über die deutsche Auslandsvertretung

Bitte reichen Sie den Einbürgerungsantrag bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung persönlich ein.

Die Auslandsvertretung prüft Ihre Angaben und Unterlagen. Anschließend wird Ihr Antrag mit einer Stellungnahme der deutschen Auslandsvertretung an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.
Sehen Sie daher bitte davon ab, den Antrag unmittelbar an das Bundesverwaltungsamt zu senden, da dies aufgrund der notwendigen Beteiligung der deutschen Auslandsvertretung zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung führt.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke.

Antwort abwarten

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird.
Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jeglichem Schriftwechsel an.

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind. 

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.

Einbürgerungstest ablegen

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Sie werden vom Bundesverwaltungsamt nur zum Einbürgerungstest angemeldet, wenn die anderen Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung vorliegen. 

Über Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung erhalten Sie zu gegebener Zeit die Einladung zum Ablegen des Einbürgerungstestes mit allen Informationen die damit zusammenhängen (z. B. Termin, Adresse).

Einbürgerungsurkunde erhalten

Die Einbürgerungsurkunde übersenden wir mit der Gebührenforderung an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.