Bundesprogrammlehrkräfte sind in der Regel nicht fest angestellte Lehrkräfte. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber auch bewerben, wenn Sie im innerdeutschen Schuldienst tätig sind.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Bedingungen, unter denen wir Ihre Bewerbung annehmen können. Wir haben sie in der nachstehenden Informationen für Sie aufgelistet.
Um eine Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft können Sie sich unmittelbar bei uns bewerben. Sofern Sie im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt sind, benötigen Sie eine Freistellungszusage Ihres Dienstherrn.
Hinweis: Die Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft muss vor Vollendung des 61. Lebensjahres begonnen werden (Altersgrenze!). Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen. Bewerbungen müssen deshalb frühzeitig eingereicht werden.
In dem Merkblatt Bundesprogrammlehrkraft - Informationen zur Bewerbung finden Sie weitere Informationen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
An dieser Stelle ist für Sie der Online-Personalbogen für Bundesprogrammlehrkräfte hinterlegt. Sie können Ihre Personaldaten bereits vorab online in unsere Bewerberdatei einspeisen. Die Richtigkeit der Angaben bestätigen Sie bitte durch Ihre Unterschrift sowohl im Personalbogen als auch in den Anlagen 1 - 3. Der Personalbogen und die drei Anlagen lassen sich als Word-Dokument öffnen.
Personalbogen für Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)