Auslandsdienstlehrkräfte sind aus dem deutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Bedingungen, unter denen wir Ihre Bewerbung annehmen können. Wir haben sie in der nachstehenden Information für Sie aufgelistet.
Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Schulleiterin oder Schulleiter setzt unter anderem voraus, dass Sie im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet als Angestellte bzw. als Angestellter tätig sind und die laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben. Sie müssen deshalb Ihren Dienstherrn um Zustimmung bitten, dass er Sie für den Auslandsschuldienst freistellt. Die komplette Bewerbung muss daher zweifach in Papierform, beginnend bei der Schulleitung, auf dem Dienstweg eingereicht werden.
Hinweis: Die Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft muss vor Vollendung des 61. Lebensjahres begonnen werden. Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen. Bewerbungen müssen deshalb frühzeitig (bis zu 1 Jahr vorher) eingereicht werden.
In dem Merkblatt Auslandsdienstlehrkraft - Informationen zur Bewerbung finden Sie Näheres zu den Voraussetzungen, unter denen Ihr Dienstherr Ihre Freistellung ausspricht und Ihre Unterlagen an uns weiterleitet.
Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bei Ihrem Dienstherrn ein:
Ihre Bewerbung muss zunächst immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde) eingereicht werden.
Darüber hinaus können Sie Ihre Personaldaten Online in unsere Bewerberdatei ISAS einspeisen. Die Online-Bewerbung dient der ZfA lediglich als Vorabinformation. Bitte denken Sie daran, Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg einzureichen. Wir werden Ihre Online-Daten erst dann bearbeiten, wenn Ihr Dienstherr Sie für den Auslandsschuldienst freigestellt hat.
Personalbogen für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)
Personalbogen für Schulleiter (SLT)