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für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Programmlehrkräfte (PLK)
Nach der Vermittlung durch ZfA 5 erhalten die Lehrkräfte durch ZfA 1 den Vermittlungsbescheid sowie weitere Unterlagen, die für die finanzielle Betreuung benötigt werden.
Vor der Ausreise werden die Lehrkräfte zu einem Beratungslehrgang eingeladen, in dem sie auch über die wichtigsten finanziellen Leistungen ausführlich informiert werden.
- die Bescheide werden z.Zt. überarbeitet -