Quelle: ZfA
Im Rahmen der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" werden Deutsche Schulen im Ausland auf besondere Art bei der Qualitätsentwicklung unterstützt, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern.
Die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind Teil des fachlichen Unterstützungssystems von Bund und Ländern zur Sicherung und Entwicklung der Qualität Deutscher Auslandsschulen. Sie sind jeweils für einen regionalen Verbund Deutscher Auslandsschulen zuständig.
Die Prozessbegleiter leisten einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Qualitätsentwicklung der von ihnen betreuten Deutschen Auslandsschulen in den Bereichen Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung sowie des allgemeinen Qualitätsmanagements. Daneben sind sie für die Regionale Fortbildung (ReFo) der von ihm betreuten Deutschen Auslandsschulen zuständig und unterstützen sie bei der Konzeption, Durchführung und Administration von regionalen Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Mit ihrer Tätigkeit tragen die Prozessbegleiter zu einer erhöhten Transparenz der Qualitätserwartungen der Fördernden Stellen gegenüber den Schulen bei. Sie stärken schulische Netzwerke unter anderem durch den Austausch von Beispielen guter Praxis. Die institutionalisierte Verbindung von Fortbildung mit Prozessbegleitung erzielt Synergien. Prozessbegleiter tragen durch ihre direkte Kommunikation mit den Fördernden Stellen dazu bei, dass diese auf die aktuellen Entwicklungen vor Ort schneller und sachgerechter reagieren können. Durch ihre regionale Verankerung können die Prozessbegleiter den Schulen passgenaue Unterstützungsangebote auf der Basis der von Bund und Ländern beschriebenen und in den Förderverträgen verankerten Schulentwicklungsziele zur Verfügung stellen.
Die ZfA hat aus diesem Grunde in allen 16 ReFo-Regionen bedarfsgerecht Stellen für Prozessbegleiter eingerichtet. In dieser Funktion werden die bisherigen Aufgaben der Prozessbegleiter, Schulkoordinatoren und der Regionalen Fortbildungskoordinatoren (ReFoKo) gebündelt und erweitert.
Die Dienstaufsicht über die Prozessbegleiter liegt bei der ZfA. Fachlich stimmt sich die die ZfA mit den Ländern ab.
Die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind Mitglieder des Pädagogischen Beirates und nehmen unter anderem folgende Aufgaben im Auftrag der ZfA wahr:
Die ZfA führt jährlich eine Tagung der Prozessbegleiter unter Beteiligung der Länder durch. Die Ergebnisse werden auf regionalen Tagungen der Prozessbegleiter an die PQM-Koordinatoren der jeweiligen Schulen weitergegeben. Hierdurch werden ein einheitliches Qualitätsverständnis und ein grundsätzlich einheitliches PQM-Verfahren gesichert.