Trennungsgeld

Ändert sich aufgrund einer dienstlichen Maßnahme Ihr Dienstort? Fragen Sie sich, ob Ihnen Trennungsgeld zusteht und wie Sie Trennungsgeld beantragen können? Dann sind Sie hier richtig. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.

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Trennungsgeld Ausland - für Beschäftigte im Geschäftsbereich BMVg

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Wissenswertes zum Thema Trennungsgeld

Das Bundesverwaltungsamt übernimmt die zentrale Berechnung von Trennungsgeldern für Bundesbedienstete, ob als Kostenerstattung einer doppelten Haushaltsführung beim auswärtigen Verbleiben oder als Fahrkostenersatz bei täglicher Rückkehr zum Wohnort. Die Trennungsgeldstelle sorgt für eine zügige Festsetzung und Zahlbarmachung der Erstattungsansprüche bei Trennungsgeldmaßnahmen im In- und Ausland. Ihre Ansprechpersonen stehen dabei auch zur Beantwortung von Fragen zum Antragsverfahren und zu Abrechnungsbesonderheiten zur Verfügung.