Beihilfe bei Krankheit, Pflege und Geburt

Als beihilfeberechtigte Person möchten Sie gerne erfahren, welche Aufwendungen Ihnen und Ihrer Familie in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen erstattet werden. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können.

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Nachrichten aus der Beihilfe

Schriftliche oder elektronische Beantragung von Beihilfe 

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Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge

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Aktuelles aus der Beihilfe

Zuständigkeitsänderung der Beihilfebearbeitung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Bundeswehr

01.03.2024 | Meldung Erfahren Sie mehr

Das E-Rezept in der Beihilfe

26.01.2024 | Meldung Erfahren Sie mehr

Anhebung der Einkommensgrenze der Beihilfe ab 2024

07.12.2023 | Meldung Erfahren Sie mehr

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Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie sind eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber und ergänzen in diesen Fällen die Eigenvorsorge der Beamten und Tarifbeschäftigten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist und werden nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gewährt.