Die Gleichstellungsbeauftragte (Abschnitt 4 Bundesgleichstellungsgesetz) hat die Aufgabe, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Beschäftigtenschutzgesetzes in der Dienststelle zu fördern und zu überwachen. Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen.
Der Beauftragte für den Datenschutz (§ 4f Bundesdatenschutzgesetz) wirkt auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Er überwacht hierzu insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Beauftragte für Korruptionsvorsorge nimmt die Aufgaben einer Ansprechperson für Korruptionsvorsorge gemäß Nr. 5 der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesregierung vom 30.07.2004 wahr.
Die Geheimschutzbeauftragte trifft Maßnahmen und Entscheidungen im Rahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes aufgrund des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung.