Bundesprogramm Kommunal-Kombi
Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen werden
Das Bundesverwaltungsamt wurde im Jahre 2007 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi beauftragt.
Dieses Programm fördert zusätzliche Arbeitsplätze, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen werden sollen. Hierdurch soll die Arbeitslosigkeit in Kommunen mit einer besonders hohen Arbeitslosenquote durch finanzielle Unterstützung aus bundeseigenen Mitteln in Kofinanzierung mit Bundes-ESF-Mitteln nachhaltig reduziert werden.
Für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi konnten in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze gefördert werden. Die bis dahin beantragten Arbeitsplätze werden weiterhin durch das Bundesverwaltungsamt betreut und können längstens bis zum 31.12.2012 gefördert werden. Neuanträge für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi können nicht mehr gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Meldungen zum Bundesprogramm Kommunal-Kombi:
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Bei ungeklärten Fragen wenden Sie sich an uns. Geben Sie bitte dabei stets das Ihnen bekannten Förderkennzeichen an (2508...... oder 2509......).
Bundesverwaltungsamt Köln
Referat II B 2
Zuwendungen im Bereich des Bundesprogramms Kommunal-Kombi
50728 Köln
Telefon: 022899 358-5700
E-Mail: kommunal-kombi@bva.bund.de
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.




